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Zeitung «Lebensqualität – unser kostbares Gut»

Ausgabe April 2010  [PDF, 5.00 MB]


Broschüre «höfemobil»

Ausgabe April 2009  [PDF, 5.00 MB]
Ausgabe November 2008  [PDF, 3.00 MB]


Masterplan Höfe

Der Masterplan Höfe ist eine behördenverbindliche Vereinbarung. Er ist aus der Erkenntnis entstanden, dass

  • das Verkehrssystem Höfe überlastet ist
  • der Wachstumsdruck auf die Region Höfe hoch bleibt
  • die Mobilitäts- und Siedlungsentwicklung aufeinander abgestimmt werden müssen
  • der öffentliche Verkehr einzubeziehen ist und
  • nur eine regionale Zusammenarbeit Sinn macht

Der Masterplan Höfe wurde am 5. Mai 2004 von den Gemeinden Freienbach und Wollerau und dem Kanton unterzeichnet. Die Gemeinde Feusisberg hat ihn am 3. Oktober 2005 unterschrieben. Der Masterplan Höfe bildete die Grundlage für die Anpassung des kantonalen Richtplans im Bezirk Höfe.

Masterplan Höfe  [PDF, 567 KB]


Kantonaler Richtplan

Der kantonale Richtplan koordiniert die raumwirksamen Tätigkeiten auf eine angestrebte Raumordnung hin. Der Richtplan ist behördenverbindlich. Die Richtplanergänzung Höfe wurde vom Kanton gemeinsam mit denn betroffenen Gemeinden erarbeitet und vom 1. September 2006 bis zum 31. Oktober 2006 öffentlich aufgelegt. Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wurde die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 Raumplanungsgesetz gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage konnte jedermann schriftlich Einwendungen und Anregungen einbringen. Im Vernehmlassungsbericht zog der Regierungsrat die Bilanz aus der Mitwirkung und zeigte auf, wie die Anliegen berücksichtigt werden konnten. Die Anpassung des kantonalen Richtplans für die Region Höfe wurde vom Regierungsrat verabschiedet, vom Kantonsrat zur Kenntnis genommen und vom Bund am 18. Dezember 2008 genehmigt.

Genehmigungsbeschluss
Genehmigungsbeschluss  [PDF, 454 KB]
Prüfungsbericht zur Genehmigung  [PDF, 194 KB]

Richtplanunterlagen
Richtplantext (Anpassungen und Ergänzungen)  [PDF, 2.00 MB]
Karte Region Höfe  [PDF, 6.00 MB]
Kartenlegende  [PDF, 44.0 KB]

Orientierende Dokumente
Erläuterungsbericht  [PDF, 205 KB]
Bericht zum Vernehmlassungsergebnis  [PDF, 191 KB]
Kantonsratsprotoll vom 21. November 2007  [PDF, 216 KB]
Kantonsratsbeschluss  [PDF, 29.0 KB]

Weitere Informationen finden Sie beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE).


Kantonale Strassenverordnung

Die Gemeinden beteiligen sich in dem Mass an den Kosten einer Entlastungsstrasse wie sie vom Verkehr entlastet werden. Es gilt also nicht das Verursacher-, sondern das Nutzenprinzip. Wer mehr (Entlastungs-)Nutzen hat, bezahlt mehr. Massgebend ist der Artikel 56 der kantonalen Strassenverordnung vom 15. September 1999.

Kantonale Strassenverordnung  [PDF, 69.0 KB]